Häufige Fragen
zur Seniorenbetreuung
in Oberhausen, Essen & Mülheim

Sie haben Fragen zur Seniorenbetreuung in Oberhausen, Essen & Mülheim?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen bei Vivares. Wir erklären Ihnen, wie die Betreuung und Haushaltshilfe abläuft, welche Kosten entstehen und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse funktioniert.

Ob Sie wissen möchten, wie flexibel unsere Verträge sind, in welchen Stadtteilen von Oberhausen, Essen, Duisburg und Mülheim wir tätig sind oder welche konkreten Leistungen wir übernehmen – auf dieser Seite erhalten Sie klare und transparente Antworten.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne persönlich. Wir beraten Sie unverbindlich und finden gemeinsam heraus, welche Unterstützung für Sie am sinnvollsten ist. Ab Pflegegrad 1 rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Allgemeine Fragen zu Vivares

Wie läuft Betreuung und Alltagshilfe bei Vivares ab?

Sie sagen uns, wobei Sie Unterstützung brauchen – wir kümmern uns zuverlässig darum. Das kann Gesellschaft sein, Begleitung zum Arzt, Hilfe im Haushalt, kleine Erledigungen oder einfach jemand, der mitgeht und zuhört.

Wir leisten keine medizinische Pflege, sondern alltagsnahe Entlastung in Oberhausen, Essen, Duisburg und Mülheim. In einem kurzen Erstgespräch klären wir, was sinnvoll ist, wie oft wir kommen und wie die Abrechnung läuft. Sie bleiben flexibel – wenn sich der Bedarf ändert, passen wir den Umfang an.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?

Pflege bedeutet medizinische Versorgung wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Körperpflege – das übernehmen Pflegedienste mit examinierten Pflegekräften.

Unsere Betreuung und Alltagshilfe konzentriert sich auf nicht-medizinische Unterstützung: Gesellschaft leisten, Spaziergänge, Arztbegleitung, Haushalt, Einkauf und Aktivierung. Dafür steht der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zur Verfügung.


Kosten und Finanzierung

Was kostet die Betreuung bei Vivares?

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu (§ 45b SGB XI). Vivares ist als anerkannter Anbieter zugelassen und rechnet – wenn gewünscht – direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Reicht der Betrag für Ihren Bedarf nicht aus, besprechen wir transparent, welche weiteren Optionen es gibt (z.B. Umfang anpassen oder privat ergänzen). Sie wissen vorher genau, womit Sie rechnen müssen – ohne Überraschungen.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Wir erledigen den kompletten Schriftwechsel für Sie. Nach Ihrem Einverständnis stellen wir die Leistungen direkt Ihrer Pflegekasse (gesetzlich oder privat) in Rechnung. Sie erhalten eine transparente Abrechnung und müssen sich um nichts kümmern – keine Vorkasse, kein Papierkram.

Brauche ich einen Pflegegrad für Ihre Leistungen?

Für die Nutzung des Entlastungsbetrags (131 € monatlich) benötigen Sie mindestens Pflegegrad 1. Dieser wird von der Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst) festgestellt.

Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie auf Wunsch beim Antrag auf einen Pflegegrad.

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Es sind 131 € pro Monat, die für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden können – z.B. für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen.

Der Betrag kann nicht ausgezahlt werden, sondern wird direkt mit anerkannten Anbietern wie Vivares abgerechnet. Nicht genutzte Beträge können Sie in den Folgemonat übertragen lassen.


Verträge und Flexibilität

Muss ich einen Vertrag mit langer Laufzeit unterschreiben?

Nein. Wir arbeiten bedarfsorientiert und ohne lange Vertragsbindung. Der Vertrag regelt transparent, welche Leistungen wir übernehmen, wie die Abrechnung erfolgt und mit welcher kurzen Kündigungsfrist Sie flexibel bleiben.

Wenn Sie im Urlaub sind, im Krankenhaus oder sich Ihre Situation ändert, können Sie die Betreuung jederzeit pausieren oder anpassen. Kein Kleingedrucktes, keine versteckten Klauseln.

Kann ich die Betreuung auch stundenweise buchen?

Ja, unsere Leistungen sind flexibel buchbar – ob stundenweise, mehrmals pro Woche oder täglich. Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Die Häufigkeit und Dauer können Sie jederzeit an Ihre aktuelle Situation anpassen.

Was passiert, wenn ich im Urlaub oder Krankenhaus bin?

Kein Problem – wir pausieren die Betreuung für diesen Zeitraum. Sie zahlen nur für Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden. Nach Ihrer Rückkehr nehmen wir die gewohnte Unterstützung wieder auf. Einfach kurz Bescheid geben, den Rest regeln wir.


Einsatzgebiete und Verfügbarkeit

In welchen Städten sind Sie tätig?

Unser Kerngebiet umfasst Oberhausen, Essen und Mülheim an der Ruhr. Zusätzlich sind wir in Teilen von Duisburg unterwegs.

Konkret sind wir aktiv in:

  • Oberhausen (Sterkrade, Osterfeld, Alstaden, Königshardt, Schmachtendorf)
  • Essen (Altenessen, Katernberg, Stoppenberg, Frohnhausen, Borbeck)
  • Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte, Heißen, Broich, Saarn)

Wenn Sie knapp außerhalb dieser Gebiete wohnen, sprechen Sie uns bitte an – oft lässt sich das in bestehende Touren integrieren.

Kommt immer dieselbe Betreuungskraft zu mir?

Ja, soweit möglich. Wir setzen auf feste Bezugspersonen, weil Vertrauen und Routine im Alltag entscheidend sind. Sie sollen nicht jedes Mal neu erklären müssen, was Ihnen wichtig ist.

Falls Urlaub oder Krankheit dazwischenkommt, organisieren wir nach Absprache eine vertraute Vertretung – so, dass Sie sich weiterhin gut aufgehoben fühlen.

Wie schnell können Sie starten?

Nach einem kurzen Erstgespräch (telefonisch oder persönlich) können wir meist innerhalb weniger Tage starten – je nach aktueller Verfügbarkeit in Ihrem Stadtteil. In dringenden Fällen finden wir oft kurzfristige Lösungen.


Leistungen im Detail

Welche Aufgaben übernehmen Sie im Haushalt?

Unsere Haushaltshilfe umfasst:

  • Reinigung (Böden saugen und wischen, Abstauben, Bad, Küche)
  • Wäschepflege (Waschen, Aufhängen, Bügeln, Bettwäsche wechseln)
  • Kleine Besorgungen (Einkauf, Post, Rezepte abholen)
  • Unterstützung bei Mahlzeiten
  • Müllentsorgung
  • Leichte Gartenarbeiten (Blumen gießen, Fegen)

Schwere körperliche Arbeiten oder gefährliche Tätigkeiten (z.B. auf Leitern) gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Übernehmen Sie auch Gartenarbeit?

Leichte Gartenarbeiten wie Blumen gießen (drinnen und auf dem Balkon), Terrasse fegen und kleine Ordnungsarbeiten übernehmen wir gerne.

Schwere Gartenarbeiten wie Rasenmähen mit großen Maschinen, Heckenschneiden oder Arbeiten auf Leitern gehören nicht zu unserem Angebot – aus Sicherheitsgründen.

Bieten Sie medizinische Pflege an?

Nein, wir sind kein Pflegedienst und übernehmen keine medizinischen Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Körperpflege.

Unsere Leistungen konzentrieren sich auf Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe – genau das, wofür der Entlastungsbetrag (§ 45b) vorgesehen ist. Bei medizinischem Pflegebedarf arbeiten wir gerne mit Ihrem Pflegedienst zusammen.

Können Sie mich auch zum Arzt begleiten?

Ja, Arztbegleitung gehört zu unseren Kernleistungen. Wir fahren mit Ihnen zum Termin, helfen beim Ausfüllen von Formularen, hören im Arztgespräch (auf Wunsch) zu und warten auf Sie. So sind Sie bei wichtigen Terminen nicht allein und haben anschließend eine Gedächtnisstütze.

Weitere Informationen

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen:

Ihr Anspruch bei Pflegestufe 1

131 € pro Monat

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zu.

Das sind 131 Euro monatlich, die Sie für uns nutzen können.

Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Wir erledigen für Sie
den Schriftwechsel und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Einsatzgebiete:

Oberhausen (Zentrale)
Mülheim a. d. Ruhr
Essen
Duisburg

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